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Oftmals ist zum Zeitpunkt einer Installationsarbeit oder Sicherheitsprüfung nicht klar, wie ein Anlagestatus zu Beurteilen ist. Handelt es sich dabei um einen alten Besitzstand oder wurde eine Installations- Änderung/Erweiterung, nach den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Normen, ausgeführt. Mit dieser Tabelle, welche fliessend ergänzt wird, soll Ihnen eine Plattform zur Verfügung stehen, die je nach Situation hilfreich sein kann. Vor allem jüngere Sicherheitsberater sind manchmal überfordert, zu einer kompetenten und berechtigten Beanstandung, den Quellenstand, z.B. aus den Normen abzuleiten. Alle Angaben ohne Gewähr. Elektro Support Waser - Kleindöttingen.

Sämtliche konstruktiven Verweise, welche in diesen Tabellen fehlen, können Sie uns per Mail mitteilen. Diese Tabelle darf unter Angabe der Quelle kopiert  werden.

 

Datum: Verweis: Text: Gesetze, Verordnungen, Normen Ersatz von:
01.03.1985 HV des SEV Hausinstallationsvorschriften 2. Auflage 01.01.1974
30.04.1994 Schwachstromvo. Stand 28.12.2000 Verordnung über elektrische Schwachstromanlagen 30.03.1994
09.04.1997 VEMV Stand 28.12.2000 Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit  
09.04.1997 NEV Stand 28.03.2000 Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse 07.12.1992
23.12.1999 NISV Stand 01.02.2000 Verordnung über den Schutz von nichtionisierender Strahlung  
01.01.2000 EN 60439-1 bis 4 Anforderungen an vorschriftgemässe Schaltgerätekombinationen 01.08.1993
01.01.2000 EN 60204-1 Sicherheit von Maschinen und deren elektrische Ausrüstung 01.04.1998
01.04.2001 SEV 3127.2001 Regeln zur Errichtung von Elektrozaunanlagen SEV 3127.1969
01.01.2002 NIV 2002 Niederspannungsinstallationsverordnung NIV 89 vom 06.09.1989
01.07.2005 NIN 2005 Niederspannungsinstallationsnormen NIN 2000 vom 01.01.2000, 01.01.1997
01.01.2006 IEC 62305-1 bis 5 Blitzschutztechnik Blitzschutztechnik  

 

Datum: Verweis: Text: SEV Leitsätze Ersatz von:
01.01.1996 SEV 4113 Leitsätze Fundamenterder Erstellung von Fundamenterdungen  
01.02.1987 SEV 4118 Lösungsmöglichkeiten für die Erdung mit und ohne Benützung von Wasserleitung    
01.01.2004 SEV 4022.2004 Leitsätze Blitzschutzanlagen Ableitungen von Blitzschutzanlagen dürfen seit 1989 nicht mehr ohne Ringleitung angeschlossen werden. SEV 4022.1987, 1982, 1973, 1970, 1967, 1965, 1959, 1952, 1951, 1938, 1937, 1935

 

Datum: Verweis: Text: SEV, Electrosuisse (die wichtigsten Mitteilungen ESTI) Ersatz von:
1964 SEV Die Farbe des Schutzleiters wird von gelb-rot auf gelb-grün geändert.  
1969 Mitteilung 1 Zulassung von Würgeklemmen max. 4mm2 (z.B. die schwarzen Scotchlook)  
1969, 74, 77 Mitteilung 2, 8, 23 Farbkennzeichnung des Nulleiters in elektrischen Hausinstallationen  
1969 Mitteilung 4 Fachkundigkeitserklärung / Betriebselektrikerbewilligung  
1971+ 1974 Mitteilung 6 und 16 Elektrische Ausrüstung von Werkzeugmaschinen  
1972 Mitteilung 7 Elektrische Ausrüstung von Baukranen  
1974 Mitteilung 10 Schutzmassnahmen bei Arbeiten des Tankreinigungsgewerbes  
1974 Mitteilung 11 Holzsplitterplatten als Träger elektrischer Apparate von Hausinstallationen  
1974 Mitteilung 12 Drehstromgruppen aus einpoligen Überstromschutzorganen in el. Hausinstallationen  
1974 Mitteilung 13 Durch Fehlerstromschutzschalter geschützte Steckdosen in el. Hausinstallationen  
1974 MItteilung 14 Steckbare Verbindungen in el. Hausinstallationen  
1974 + 1976 Mitteilung 15 und 20 In Gebäudeteile integrierte elektrische Heizungsanlagen  
1974 Mitteilung 17 Industriesteckvorrichtungen nach internationaler Norm  
1975 Mitteilung 19 Draht- und Kabelkanäle in Hausinstallationen  
1976 Mitteilung 21 Zulassung von Leitungsschutzschaltern ohne das Schalterprüfzeichen als Schalter  
1976 Mitteilung 22 Anwendung der Fehlerstromschutzschaltung auf Baustellen  
1985 Mitteilung 24 Kennzeichnung der Leiter, Übergangsbestimmungen  
1987 Mitteilung 25 Schutz von Motoren gegen Überlast  
1989 Mitteilung 2013 Juli Hinweise zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen mit Halogenglühlampen  
1992 Mitteilung 3020 Dezember Bereinigung der Haushaltsteckvorrichtungen (T1,T3,T5,T14,T16,T17,T18,T19,T20  
1992 Mitteilung 3021 Dezember Ausser Kraft: Apparatesteckvorrichtungen (101 - 104 und 130 - 144 und 30 - 44)  
1994 Mitteilung 3023 Februar El. Technische Erzeugnisse im Lichte des neuen Produktehaftpflichtgesetz (PrHG)  
1994 Mitteilung 3026 Februar Fundamenterder zur Erdung el. Niederspannungsinstallationen  
1994 Mitteilung 2037 August Neue Leitungsschutzschalter mit Charakteristiken B, C, D  
1998 Mitteilung 3036 August Belastbarkeit von Mehrfachsteckdosen Typen 12 und 13  
1999 Mitteilung 3038 November Abdecken von Schützen von Sicherheitsschaltern  
1999 Mitteilung 2048 November Neue Steckvorrichtungen 16A 250V / 400V  
2000 Mitteilung 2022a April Sicherheitstransformatoren für Niedervolt- Halogenglühlampen mit angebauter Leitungssicherung 2022
2000 Mitteilung 2033c April Schutz gegen direktes Berühren in Schalt- und Verteilanlagen durch Abdecken oder Umhüllen 2033
2000 Mitteilung 3040 Juli Partielle Typenprüfung für Installationsverteiler  
2000 Mitteilung 3041 Juli Steuerstromkreise in Schaltgerätekombinationen  
2001 Mitteilung 3039a März Schalten von fest angeschlossenen Haushaltgeräten für zwei- u. dreipoligen Anschluss 3039
2001 Mitteilung 2054 Juli IP - Schutzart als Beitrag zur Arbeitssicherheit  
2002 Mitteilung 2053a Juli Begriffsdefinitionen im Elektrobereich 2053
2002 Mitteilung 2058 November Weihnachtsbeleuchtungen ab öffentlicher Beleuchtung  
2003 Mitteilung 2061 November Periodische Kontrolle bei alter Installation Nullung Sch3  
2003 Mitteilung 2011f November Kontrollperioden nach NIV 2002 2011
2003 Mitteilung 3024a November Instandhaltung, Instandsetzung, Änderung und Überprüfung von gesteckten, elektrischen Geräten 3024
2004 Mitteilung 3044 März Elektrische Niederspannungserzeugnisse mit ausländischen Steckern 2062a
2004 Mitteilung 2062 März Schutz durch automatische Abschaltung  
2004 Mitteilung 2064 Juli Leckstrommessungen  
2004 Mitteilung 2027b Juli Erstprüfung, Schlusskontrolle und Nachweis der Sicherheit von Installationsarbeiten nach NIV 734.27 2027
2004 Mitteilung 2066 November Harmonisierung der Aderkennzeichnung von Niederspannungskabeln und Leitungen  
2004 Mitteilung 3037b November Vorschriftsgemässe Schaltgerätekombinationen nach EN 60439 3037
2005 Mitteilung 2067a Juli Anzahl Sicherheitsnachweise für grosse Objekte 2067
2005 Mitteilung 2059a November Räume in denen sich Verbrennungsmotoren befinden 2059
2005 Mitteilung 2065a November Anschluss von Baustromverteiler 2065
2005 Mitteilung 2068 November Neutralleiter - Trennung in Schaltgerätekombinationen  
2006 Mitteilung 2056b März Leiterkennzeichnung bei Erweiterung von bestehenden alten Anlagen 2056
2006 Mitteilung 2045a April Schalten von Kranen (Hebezeuge) auf Baustellen 2045
2006 Mitteilung 2069 August Klemmen in Schaltgerätekombinationen  
2006 Mitteilung 3012c Dezember Die schweizerische elektrotechnische Normung CES 3012
2006 Mitteilung 2036b Dezember Schutzmassnahmen bei Verwendung von Wärmekabeln als Rohrbegleitheizung 2036
2007 Mitteilung 2028b April Installationen in Räumen mit Badewanne oder Dusche 2028
2007 Mitteilung 2039b April Die FI - Schutzschaltung als selbstständige Personenschutzmassnahme beim indirekten Berühren 2039
2007 Mitteilung 2047b August Die Anwendung des Potenzialausgleichs 2047
2007 Mitteilung 2070 August Einbauhöhen und Zugänglichkeit von Bedienelementen in Schaltgerätekombinationen  
2007 Mitteilung 2071 August Steckdosenverteiler auf Baustellen  
2007 Mitteilung 2072 Dezember Leckstrommessungen; wichtige praktische Tipps  
2008 Mitteilung 4044a April Umgang mit asbesthaltigen Teilen in elektrischen Anlagen 4044
2008 Mitteilung 2028c April Installationen in Räumen mit Badewanne und Dusche 2028b
2008 Mitteilung 3036a April Belastbarkeit von Mehrfachsteckdosen 3036
2008 Mitteilung 4029c April Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in elektrischen Anlagen 4029b
2008 Mitteilung 1010e August Gesetzliche Auflagen für el. Energieerzeugungsanlagen (EEA) <1000VAC / 1500VDC 1010d
2008 Mitteilung 2030d August Teilzeitbeschäftigung des fachkundigen Leiters eines Elektroinstallationsbetriebes 2030c
2008 Mitteilung 3007b August Aufschriften auf befestigten und ortsfesten Geräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke 3007a
2008 Mitteilung 3045 August Ablauf der Übergangsfrist für das Inverkehrbringen von nat. Industriesteckvorrichtungen  
2008 Mitteilung 5016 August Wer leistet in Ihrem Betrieb wirkungsvolle Nothilfe  
2008 Mitteilung 1015e Dezember Eingeschränkte Installationsbewilligung gemäss Art. 12, NIV 1015d
2008 Mitteilung 2028c Dezember Installationen in Räumen mit Badewanne und Dusche 1015c
2008 Mitteilung 2051a Dezember Halteschrauben bei Installationsverteilern nach EN 60439-3 2051
2008 Mitteilung 4015a Dezember Sicheres Arbeiten an Elektroanlagen 4015
2008 Mitteilung 4017a Dezember Die Bedeutung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) für Betriebselektriker (Arbeitssicherheit) 4017
2009 Mitteilung 2036c April Verwendung von Wärmekabeln, insbesondere Abschaltbarkeit und RCD Schutz 2036b
2009 Mitteilung 3046 April IP Schutz von Baustromverteilersteckdosen  
2009 Mitteilung 3047 April Medizinische Versorgungseinheiten, konforme Medienkanäle  
2009 Mitteilung 4044b April Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln 4044a
2009 Mitteilung 1012b September Beispiel von Erdungsanlage einer einfachen Ortstransformatorenstation 1012a
2009 Mitteilung 2074 September Zunehmende Anzahl von ausländischen Steckdosenmodellen in Schweizer Anlagen  
2009 Mitteilung 3048 September Übergabekästen von Bauprovisorien, Steckvorrichtungen mit Hauptschaltern  
2009 Mitteilung 5017 September Nichtjonisierende Strahlen im niederfrequenten Bereich 4044a
2009 Mitteilung 1012c Dezember Erdungsanlage ein einfachen Ortstransformatorenstation 1012b
2009 Mitteilung 2036d Dezember Verwendung von Wärmekabeln 2036c
2009 Mitteilung 2042c Dezember Gebäudesystemtechnik; Zusammenbau von Stark- und Schwachstromerzeugnissen 2042b
2009 Mitteilung 2045b Dezember Schalten von Kranen (Hebezeugen) auf Baustellen 2045a
2009 Mitteilung 2046b Dezember Einrichtungen zum Trennen und Schalten 2046a
2009 Mitteilung 2047c Dezember Die Anwendung des Schutz-Potenzialausgleichs 2047b
2009 Mitteilung 2053b Dezember Begriffsdefinitionen im Elektrobereich 2053a
2009 Mitteilung 2056c Dezember Leiterkennzeichnungen bei Erweiterung von bestehenden alten Anlagen 2056b
2009 Mitteilung 2057a Dezember Erden von Gerüsten für den Bau, für Festzelte und Ähnliches 2057
2009 Mitteilung 2075 Dezember NIN 2010: Schleifenimpedanzmessung  
2009 Mitteilung 3024b Dezember Instandhaltung, Instandsetzung, Änderung und Überprüfung von gesteckten, el. Geräten 3024a
2010 Mitteilung 2028e April Installationen in Räumen mit Badewanne oder Dusche 2028d Dezember 2008
2010 Mitteilung 2033d April Schutz gegen direktes Berühren in Schalt- und Verteilanlagen durch Abdecken oder Umhüllen 2033c April 2000
2010 Mitteilung 2039c April Die Fehlerstromschutzeinrichtung für aut. Abschaltung im Fehlerfall (Schutz bei direktem Berühren) 2039b April 2007
2010 Mitteilung 2054a April IP-Schutzart als Beitrag zur Arbeitssicherheit 2054 Juli 2001
2010 Mitteilung 2064a April Leckstrommessung 2064 Juli 2004
2010 Mitteilung 2065b April Anschluss von Baustromverteiler 2065a November 2005
2010 Mitteilung 2066a April Adernkennzeichnung in Niederspannungskabeln und Niederspannungsleitungen 2066 November 2004
2010 Mitteilung 2069a April Klemmen in Schaltgerätekombinationen 2069 August 2006
2010 Mitteilung 2070a April Einbauhöhen und Zugänglichkeit von Bedienelementen in Schaltgerätekombinationen 2070 August 2007
2010 Mitteilung 2071a April Steckdosenverteiler auf Baustellen 2071 August 2007
2010 Mitteilung 2073a April Inspektion von Inhabern einer Kontrollbewilligung; Zweck und Ablauf sowie erste Ergebnisse 2073 August 2008
2010 Mitteilung 2074a April Ausländische Steckdosen 2074 August 2009
2010 Mitteilung 2076 April Anwendung von RCD Schutz (Fehlerstromschutzeinrichtung) als zusätzliche Schutzmassnahme bei freizügig verwendbaren Steckdosen 32A.  
2010 Mitteilung 3012d April Die Schweizerische elektrotechnische Normung CES 3012c Dezember 2006
2010 Mitteilung 2062a August Schutz durch automatische Abschaltung 2062 März 2004
2010 Mitteilung 2064 Juli 2004 Leckstrommessungen 2064a April 2010
2010 Mitteilung 2065c August Anschluss von Baustromverteilern 2065b April 2010
2010 Mitteilung 2068 November 2005 Neutralleiter-Trennung in Schaltgerätekombinationen  
2010 Mitteilung 2077 Dezember Schutz durch automatische Abschaltung  
2010 Mitteilung 2078 Dezember Leckstrommessungen  
2010 Mitteilung 3049 Dezember Schutzklassen von elektrischen Verbrauchsmitteln  
2011 Mitteilung 2079 April Fehlerstromschutzeinrichtungen bei Ausstellungs- und Marktständen sowie ähnliche Bauten  
2011 Mitteilung 2080 April Mehradrige Kabel von Steuerleitungen mit nummerierter Adernkennzeichnung  
2011 Mitteilung 3048a April Übergabekästen für Bauprovisorien 3048 August 2009
2011 Mitteilung 3050 April Kennzeichnung von auf brennbaren Gebäudeteilen montierten Leuchten (EN 60598-1:2008)  
2011 Mitteilung 2076a August Anwendung von RCD Schutz (Fehlerstromschutzeinrichtung) als zusätzliche Schutzmassnahme bei freizügig verwendbaren Steckdosen 32A. 2076 April 2010
2011 Mitteilung 3024c August Instandhaltung, Instandsetzung, Änderung und Überprüfung von gesteckten, el. Geräten 3024b Dezember 2009
2011 Mitteilung 4046 August Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Tätigkeiten im Umfeld elektrischer Anlagen 4029c April 2008
2011 Mitteilung 3051 August LED-Röhren: Ersatz für Leuchtstoffröhren  
2011 Mitteilung 2080a Dezember Mehradrige Kabel von Steuerleitungen mit nummerierter Adernkennzeichnung 2080 April 2011
2011 Mitteilung 2081 Dezember Anwendung der <Legionellen> Schaltung von Wärmepumpen beheizten Anlagen und deren Brauchwassererwärmung  
2011 Mitteilung 2082 Dezember Hauptschalter bei Aufzuganlagen mit zusätzlichen Bauteilen zum Abschliessen  
       

 

Datum: Verweis: Text: Änderungen in der Installationstechnik Ersatz von:
01.06.1985 Hausinstallationsvorschriften 1985 32 910.4 neues IP Schutzsystem anstelle von nur Symbolen 01.01.1974
  3. Auflage mit Beispiel u. Erläuterungen Aufteilung in Band 1 + 2, Band 3 internationale Normen 35 430.2 Fehlerstromschutzschalter müssen innerhalb 0.2s und nicht unter dem 0.5 fachen Nennauslösestrom, ausschalten.  
  dito 35 750.1 Netzsteckdosen für ortsfeste Montage müssen einen Schutzkontakt haben.  
  dito 36 600.1 Elektrospielzeuge dürfen nur mit Schutzkleinspannung betrieben werden.  
   

dito

41 124.2 Trennvorrichtungen in Neutralleitern bzw. PEN Leitern sind einzubauen wo Isolationsmessungen gemacht werden müssen. An allen anderen Stellen sind lösbare Neutralleiterverbindungen zugelassen.  
  dito 41 212.5 Isolierte Schutzleiter müssen gleich verlegt werden wie die dazugehörigen Schutzleiter. Sie müssen die gleiche Isolationsfestigkeit haben wie die Polleiter.  
  dito 41 214 Definition der Kennzeichnung von Potenzialausgleichsleiter, Schutzleiter, PEN Leiter und Neutralleiter  
  dito 41 215 Die Überbrückungen in der Hauptwasserleitung muss mindestens den Leitwert eines Kupferleiters von 16mm2 haben.  
  dito 43 421.7c, d In Räumen mit Bade- und Duscheeinrichtungen, sowie im Bereich von Schwimmbädern und im Freien dürfen nur Netzsteckdosen verwendet werden, in die sich nur Netzstecker mit Schutzkontakt oder für Apparate mit Sonderisolierung einführen lassen.  
  dito 43 421.8 Ausnahmen gemäss 43 421 sind, falls ein Fehlerstromschutzschalter mit einer Nennauslösestromstärke von 10mA oder ein Trenntransformator mit einer Nennleistung von höchstens 30 VA vorgeschaltet ist.  
  dito 43 423.2 Fassungssteckdosen sind seit dem 01. Januar 1976 verboten.  
  dito 43 900.3 Tafeln und Schienen müssen von brennbaren Gebäudeteilen durch eine nichtbrennbare und wärmeisolierende Verkleidung getrennt sein.  
  dito 41 216.1 Die Art der Erder in Absprache mit der kontrollpflichtigen Unternehmung wie z.B. der Fundamenterdung anstelle von metallenen Wasserleitungen.  
  dito 41 221.1 Die Nullung in der Hausinstallation ist nur zulässig wenn der zur Nullung dienende Leiter beim Übergang vom Netz in die Hausinstallation geerdet ist.  
  dito 41 222 Die Wahl der Nullungsart richtet sich nach dem Leitwert des Neutralleiters in der Hausinstallation. Ist der Querschnitt kleiner 10mm2 muss die Nullung TN-S erfolgen.  
  dito 41 225.3 Der Leitwert der Nullungserdleitung muss mindestens die Hälfte des Leitwertes eines Polleiters der Anschlussleitung entsprechen, darf aber nicht kleiner sein, als derjenige eines Kupferleiters von 16mm2.  
  dito 41 226.2 Der beim Übergang vom Schema TN-C auf TN-S erforderliche Neutralleiter-trenner ist sinngemäss gleich anzuordnen, wie Neutralleitertrenner mit dazugehörenden Überstromunterbrechern.  
  dito 41 252.1 Fehlerstromschutzschaltungen können als Einheit oder als Kombination mit einem Leitungsschutzschalter oder einzeln eingesetzt werden.  
  dito 41 252.3b, c, d, Fehlerstromschutzschalter mit dem Stromsensitivzeichen, sind überall dort anzuwenden, wo zum vornherein nicht bekannt ist, ob die zum Anschluss gelangenden Energieverbraucher im Fehlerfall pulsierende Gleichfehlerströme erzeugen.  
  dito 41 252.8a, b, Die Funktion einer Fehlerstromschutzschaltung ist durch Betätigen der Prüfvorrichtung für den Fehlerstromschutzschalter zu prüfen. Oder durch Erzeugen eines kurzzeitigen Fehlerstroms in der Installation, nach dem Fehlerstromschutz-schalter.  
  dito 41 255.1 a-k Die Fehlerstromschutzschaltung ist als zusätzliche Schutzmassnahme anzuwenden: In Bade- und Duscheräume, im Bereich von Schwimmbädern für Steckdosen. Max. 30mA Nennauslösenennstromstärke. Für feuchte und nasse Räume für Steckdosen bis und mit 40A Nennstromstärke. Max. 30mA Nennauslösenenn-stromstärke. Für korrosionsgefährliche Räume für Steckdosen bis und mit 40A Nennstromstärke. Max. 30mA Nennauslösenennstromstärke. Für die übrige Installation, max. 300mA Nennauslösenennstromstärke. Für transportable Objekte welche im Freien verwendet werden, wie z.B. elektrisch betriebene Rasenmäher, Heckenscheren, Handwerkzeuge u. dgl. Der Anschluss muss über Fehlerstromschutzschalter erfolgen, unabhängig davon, ob die Steckdose im Freien oder in einem Gebäude angeordnet ist. Max. 30mA Nennauslösenennstromstärke der Fehlerstromschutzschalter.  
  dito 41 263.1+2 Netzbetriebene Erzeuger der Schutzkleinspannung dürfen nicht in engen, aus gut leitenden Werkstoffen bestehenden Räumen, die Personen zugänglich sind, wie Kessel, Behälter und dgl., aufgestellt werden.  
  dito 41 270 Anwendung der Schutztrennung wo eine erhöhte Gefahr besteht.  
  dito 41 310.3 Überspannungsschutz bei Metallteilen, wie z.B. Rohrleitungen, die infolge eines eingebauten Isolierstückes nicht in den Potenzialausgleich einbezogen werden können, ist unmittelbar über dem Isolierstück eine Funkenstrecke anzubringen.  
  dito 41 412.2 Wenn die Blitzschutzanlage mit dem Hauptpotenzialausgleichsleiter verbunden wird, so muss dieser einen Querschnitt von mindestens 10mm2 Cu aufweisen.  
  dito 41 421.4 Falls z.B. Rohrleitungen nicht in den zusätzlichen Potenzialausgleich einbezogen werden können, müssen Massnahmen getroffen werden, die den Potenzialausgleich ersetzen.  
  dito 41 423.1 Metallteile, die nicht in den zusätzlichen Potenzialausgleich einbezogen sind, müssen gegen direktes Berühren geschützt sein.  
  dito 41 423.2 Die Massnahmen zum Schutz gegen Atmosphärische Überspannungen müssen auch beim Einbau eines Isolierstückes gewährleistet sein.  
  dito 42 400.1+2 Tabelle der erforderlichen Eigenschaften der Leiter und Rohre.  
  dito Kapitel 9 Begriffsbestimmungen: 15; Kleinspannungsanlagen. 15.1; Schutzklein-spannung. 15.2; Funktionskleinspannung. 28; Nullung. 31; Schutztrennung. 36; Erder. 37; Erdungsleitung. 37.1; Nullungserdleitung. 51; Trocken <75% rel. Feuchtigkeit. 52; Feucht 75-90% rel. Feuchtigkeit. 53; >90% rel. Feuchtigkeit. 54; Baustellen. 87; Neutralleiter. 113; Neutralleitertrenner. 114; Lösbare Neutralleiterverbindung. 201-210; Ex Anlagen.  

 

 

 

1.09.1988 Hausinstallationsvorschriften 1985 Änderungen in der Installationstechnik 01.06.1985
  3. Auflage mit Beispiel u. Erläuterungen Aufteilung in Band 1 + 2, Band 3 internationale Normen 35 710.1 Steckvorrichtungen werden unterschieden zwischen Netzsteckvorrichtungen und Apparatesteckvorrichtungen.  
  dito 36 110.1 Anschlussstellen der Energieverbraucher müssen so beschaffen sein, dass der Anschluss leicht möglich ist. Bewegliche und transportable Energieverbraucher  müssen entweder mit einer Apparateschnur samt Netzstecker oder mit einem Apparatestecker ausgerüstet sein.  
  dito 43 410.1 Kommen in einer Anlage verschiedene Nennspannungen vor, so ist bei der Wahl der Steckvorrichtungen darauf zu achten, dass Steckvorrichtungen niedriger Nennspannung nicht mit solchen höherer Nennspannung verbunden, respektive in solche eingesteckt werden können. Die gleichen Bedingungen gelten sinngemäss für Anlagen mit verschiedenen Stromarten oder Frequenzen.  
  dito 43 422.5 Netzstecker für Leitungen zu Apparaten mit Sonderisolierung müssen mit diesen Leitungen untrennbar verbunden sein. Das andere Ende solcher Leitungen darf nur mit Apparaten mit Sonderisolierung direkt verbunden werden oder es sind Apparate- oder Kupplungssteckdosen zu verwenden, die nicht von den Leitungen zu lösen sind.  
  dito 43 423.1 Wo besondere mechanische Beanspruchungen zu erwarten sind, müssen Steckvorrichtungen gewählt werden, die den zu erwartenden erhöhten Beanspruchungen genügen. 43 423.3 In Anlagen, in welchen nicht im voraus bekannt ist, welche Arten von Energieverbrauchern zur Anwendung gelangen, sind Steckvorrichtungen zu wählen, welche eine freizügige Verwendung der Energieverbraucher gewährleisten. Es sind daher nur Steckvorrichtungen mit getrennten Neutral- und Schutzleiter vorzusehen. 43 423.4 In Anlagen, in welchen ausschliesslich Energieverbraucher ohne Neutralleiter zur Anwendung gelangen, ist keine Freizügigkeit verlangt und es können somit Steckvorrichtungen ohne Neutralleiter montiert werden. 43 423.5 Für Energie-verbraucher, die über aussenliegende  Steuerelemente betrieben werden, dürfen keine Steckvorrichtungen gewählt werden, die dem freizügigen Anschluss von Energie-verbrauchern dienen.  

 

Datum: Verweis: Text: NIN - 1995 u. 1997 Ersatz von: 1.09.1988
01.01.1995 Wichtigste Neuerungen

der NIN 95

Medizinisch genutzte Räume

Die Mitteilungen des ESTI (Anhang in HV) werden inhaltlich aufgenommen

Die NIV erscheint als Anhang

Zusammenstellung wichtiger Publikationen (SEV u. ESTI) im Anhang

 

 
01.01.1997 Wichtigste Neuerungen

der NIN 97

Schutz gegen zu hohe Berührungsspannung

Die Spezialklemme ersetzt die lösbare Neutralleiterklemme

Verwendung des FI - Schutzschalters

Verwendung von SELV, FELV und PELV

Schaltgerätekombinationen

Anschlussleitung

Badezimmeröfen

Heisslufteinrichtungen

703 Räume mit Saunageräten

705 Landwirtschaftliche Betriebsstätten

706 Begrenzt leitfähige Räume

 

01.01.1995
  NIN 97
413.1.3.1 
Alle Körper müssen mit dem geerdeten Punkt des speisenden Netzes durch Schutzleiterverbunden werden.
Üblicherweise ist der geerdete Punkt der Sternpunkt. Wenn ein Sternpunkt nicht vorhanden oder nicht
zugänglich ist, kann ein Polleiter geerdet werden. In diesem Fall dürfen die Funktionen des Polleiters
und des Schutzleiters nicht in einem Leiter vereinigt werden.
Der zum Schutz dienende Leiter muss in der Nähe jedes Leistungstransformators oder Generators der
Anlage geerdet werden. Damit das Potential des zum Schutz dienenden Leiters im Fehlerfall möglichst
wenig vom Erdpotential abweicht, ist eine zusätzliche Erdung dieses Leiters an gleichmässig verteilten
Stellen angezeigt. In Gebäuden oder sonstigen Bauwerken können Potentialdifferenzen dadurch
vermieden werden, indem der zum Schutz dienende Leiter unmittelbar bei der Einführung geerdet
wird.
413.1.3.2 
In festverlegten Leitungssystemen darf ein einzelner Leiter die Funktion sowohl des Schutz- als
auch des Neutralleiters (PEN-Leiter) übernehmen, wenn die Anforderungen der Ziffer 546.2
erfüllt sind.
 
  NIN 97

537.2.4

Geräte zum Trennen sollen Trennvorrichtungen aufweisen, deren Polzahl dem zugeordneten

Stromkreis entspricht. Bei mehrpoligen Stromkreisen sind einpolige Geräte zugelassen, sofern

deren Anordnung so erfolgt, dass ihre Zugehörigkeit zum Stromkreis klar ersichtlich ist.

Anmerkung:

Geräte zum Trennen sind:

- Trenner, Last-Trennschalter, Leistungsschalter mehr- oder einpolig

- Steckvorrichtungen

- austauschbare Schmelzsicherungen

- Trennlaschen

- Spezialklemmen, bei welchen keine Leiter gelöst werden müssen (B+E).

 

 
  NIN 97

543.2.2

Wenn die Anlage Gehäuse oder Konstruktionsteile von Schaltgeräte-Kombinationen oder

metallgekapselte Stromschienensysteme umfasst, dürfen die Metallgehäuse oder

Konstruktionsteile als Schutzleiter verwendet werden, vorausgesetzt, dass sie gleichzeitig die

drei folgenden Anforderungen erfüllen:

a) ihre durchgehende elektrische Verbindung muss so ausgeführt sein, dass eine Verschlechterung

infolge mechanischer, chemischer oder elektrochemischer Einflüsse verhindert wird (B+E)

b) ihre Leitfähigkeit muss mindestens dem Wert gemäss Ziffer 543.1 entsprechen

c) an jeder für Abzweigungen vorgesehenen Stelle müssen geeignete Anschlussmöglichkeiten für

äussere Schutzleiter vorhanden sein (B+E)

 
 
  NIN 97

471.2.3

Wenn der Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung vorgesehen ist, müssen

Fehlerstromschutzschalter mit einer Nennauslösestromstärke von max. 30 mA angewendet

werden, um Steckvorrichtungen von max. 25 A*) Nennstromstärke im Freien, an der

Aussenhaut und solche im Innern von Gebäuden, die für die gelegentliche Versorgung von

tragbaren Betriebsmitteln für den Gebrauch im Freien erwartet werden darf, zu schützen.

*) Grenzwert in Überarbeitung

Anmerkung

- Für Steckvorrichtungen bis max. 25 A ist die Anwendung von Fehlerstromschutzschaltern mit

einer Nennauslösestromstärke bis max. 30 mA grundsätzlich empfohlen, sofern dadurch keine

anderen wesentlichen Gefahren auftreten können.

- Ist einer Steckvorrichtung in einer bestehenden Installation, welche zum Betrieb transportabler

Energieverbraucher im Freien dient, kein Fehlerstromschutzschalter vorgeschaltet, kann der

Anschluss über einen ortsveränderlichen Fehlerstromschutzschalter erfolgen.

Max. Nennauslösestromstärke der Fehlerstromschutzschalter 30 mA.

- Weitere Anwendungsfälle für die Fehlerstromschutzschaltung sind im Teil 7 enthalten.

 
 
  NIN 97 Tabelle 43 410.1

Steckvorrichtungen Typ 7, 8, 9 und 10

Steckvorrichtungen Typ 30, 32, 33, 52, 56 und 60 sollen für Neuanlagen nicht mehr verwendet werden.

 

 
  NIN 97

43 922

Schaltgerätekombinationen - Besondere Anforderungen an Installationsverteiler

.1 Schaltgerätekombinationen als Installationsverteiler gemäss EN 60439-3 müssen den

nachfolgenden Bestimmungen entsprechen.

Der Nachweis ist in jedem Fall durch eine Stückprüfung zu erbringen.

Bei der Anschlussstelle für die Zuleitung sind folgende Daten anzugeben: (B+E)

- Nennspannung

- Nennstromstärke

- Kurzschlussfestigkeit

 

 
  NIN 97

705.42 Landwirtschaftliche Betriebsstätten

Schutz gegen thermische Einflüsse

Schutz gegen Feuer

Zum Brandschutz muss eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom

(In)  300 mA installiert werden.

Heizgeräte, die zur Aufzucht von Nutztieren benutzt werden, müssen durch eine sichere Montage soaufgehängt und befestigt sein, dass durch einen ausreichenden Abstand zu den Tieren eineVerbrennungsgefahr ausgeschlossen ist und sich brennbares Material nicht entzünden kann.

Heizstrahler müssen in einem Abstand von mindestens 0,5 m angebracht sein, sofern nicht durch Instruktionen des Herstellers des Gerätes ein anderer Abstand angegeben ist.

 

 
  NIN 97

CH 2.2.2 Kleinspannung (ELV)

Kleinspannungsanlagen sind Stark- oder Schwachstromanlagen, welche mit Spannungen von nicht

mehr als 50 V Wechselspannung bzw. 120 V Gleichspannung zwischen den Polen oder zwischen

diesen und Erde betrieben werden.

Anmerkung:

ELV ist die Abkürzung des Ausdrucks - EXTRA-LOW-VOLTAGE -

CH 2.2.3 Sicherheitskleinspannung (SELV)

Wird angewendet für Stromkreise, in welchen

- die Nennspannung die Werte gemäss Kleinspannung (ELV) nicht übersteigt und

- eine sichere Trennung gegenüber anderen Stromkreisen besteht und

- weder ein Punkt noch die Körper Verbindung mit der Erde aufweisen und

- eine einfache Isolierung gegen Erde besteht.

Anmerkung:

SELV ist die Abkürzung des Ausdrucks - SAFETY EXTRA-LOW-VOLTAGE -

CH 2.2.4 Schutzkleinspannung (PELV)

Wird angewendet für Stromkreise, in welchen

- die Nennspannung die Werte gemäss Kleinspannung (ELV) nicht übersteigt und

- eine sichere Trennung gegenüber anderen Stromkreisen besteht und

- ein Punkt oder die Körper oder beide geerdet sind.

Anmerkung:

PELV ist die Abkürzung des Ausdrucks - PROTECTION BY EXTRA-LOW-VOLTAGE -

CH 2.2.5 Funktionskleinspannung (FELV)

Wird angewendet für Stromkreise, in welchen

- die Nennspannung die Werte gemäss Kleinspannung (ELV) nicht übersteigt und

- eine leitende Verbindung mit Netzen höherer Nennspannung bestehen kann.

Anmerkung:

FELV ist die Abkürzung des Ausdrucks - FUNCTIONAL EXTRA-LOW-VOLTAGE -

 

 

 

Datum: Verweis: Text: NIN - 2000 Ersatz von:
01.01.2000 Wichtigste Neuerungen

der NIN 2000

Seit der letzten Ausgabe 1995 und dem Update 1997 sind einige Harmonisierungsdokumente ratifiziert worden. Die ursprüngliche Idee, 1998 oder 1999 einen weiteren Update herauszugeben, wurde fallengelassen.

Die unkomfortable Handhabung der beiden Werke SN SEV 1000-1 (Band I und II, nationale Ausgabe im A5-Format) und SN SEV 1000-3 (Band 3 Cenelec-Normen) wurde beseitigt. Die beiden Werke sind nun in einem Band im A4-Format vereinigt.

Gleichzeitig wurden sämtliche Berechnungsprogramme, welche auf der elektronischen Ausgabe der NIN als wertvolle Mehrleistungen geboten werden, erweitert und den neuen Bedürfnissen angepasst.

Bei der Einteilung der äusseren Einflüsse wird auf die Klassifizierung der äusseren Einflüsse auf eine elektrische Anlage, eine Installation oder auf Betriebsmittel hingewiesen.

Schutzebenen wie: Basisschutz, Fehlerschutz und Zusatzschutz.

Allgemeine Bestimmungen

Die Betriebsmittel müssen so ausgewählt werden, dass die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen und die Einhaltung der Bestimmungen hinsichtlich der jeweils zu erwartenden äusseren Einflüsse sowohl im normalen Betrieb als auch in voraussehbaren Störungsfällen gewährleistet ist und keine unzulässigen Auswirkungen auf andere Betriebsmittel, das Versorgungsnetz und benachbarte Fernmeldeanlagen ausgeübt werden können.

Steckvorrichtungen sind so auszuwählen, dass weder unterschiedliche Nennspannungen noch Frequenzen daran betrieben werden können.

Für freizügig verwendbare Steckdosen dürfen keine PEN-Leiter verwendet werden.

Es dürfen nur Betriebsmittel eingesetzt werden, welche entweder das schweizerische Sicherheitszeichen oder eine Konformitätserklärung aufweisen.

Leitungen

Mit der Inkraftsetzung der NIN wird auch die in der Schweiz seit dem 1. März 1997 für Rohre gültige EN 50086 umgesetzt. So werden in Zukunft die bekannten PG-Rohre und Gewinde durch metrische Grössen ersetzt. Dies hat zur Folge, dass die Industrie viele ihrer Produkte den neuen Dimensionen anpassen muss (sämtliche Rohre, das Rohrzubehör, aber auch alle Betriebsmittel mit einem Gewinde für eine Kabel- oder Rohreinführung). Sicher werden in Zukunft auch alle nötigen Übergangszubehörteile angeboten. Gemäss Angaben von Herstellern solcher Produkte wird diese Umstellung im Verlaufe des Jahres 2001 erfolgen.

Die Bezeichnung der Leiter wurde beibehalten. Somit finden wir auch in der NIN sowohl die alten Kurzbezeichnungen nach SEV als auch die harmonisierte Bezeichnung der Eigenschaften.

 

01.01.1997

 

Datum: Verweis: Text: NIN - 2005 Ersatz von:
01.01.2005 Wichtigste Neuerungen

der NIN 2005

Die Änderungen werden unterteilt in durchgehende Neuerungen, die in allen Kapiteln der NIN zum Tragen kommen, und solchen, die nur einzelne Kapitel oder Be­triebsmittel betreffen. Zuerst zu den durchgehenden Änderungen: 

Die einheitliche Bezeichnung der Strichart mit Symbolen für N-, PE- und PEN-Leiter in den Schemata ist neu geregelt. Die bis heute vielfach eingesetzten Stricharten, Punkt-Strich für den Schutzleiter, Strich-Strich für den Neutralleiter und Strich-Punkt-Punkt für den PEN-Leiter entfallen ganz.    

Die unterschiedlichen Begriffe für die Schutzart Schema oder System TN-S werden neu überall durch den gleichen Ausdruck System TN-S ersetzt.

In der NIN 2000 wurden z.T. für die gleiche Sache unterschiedliche Begriffe benutzt. So fand man die Bezeichnungen Boiler, Warmwassererzeuger, Heisswassererwärmer oder  Warmwasserspeicher für ein und dasselbe Betriebs­mittel. Neu wird überall Wassererwärmer verwendet.

Die Doppeltitel Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und Fehler­schutz (Schutz gegen indirektes Berühren) werden, wie in den neueren IEC und CENELEC-Dokumenten, grundsätzlich verwendet.

Ebenfalls durchgehend wirken sich die neuen Leiterfarben aus. Die NIN 2005 reagiert auf das HD 308 S2, das bereits seit 2001 in Kraft ist. Auch wenn die neuen Aderfarben braun, schwarz und grau für Kabel/Leitungen und flexible Leitungen nicht überall begeisterten Anklang finden, die ungeschickte Bezeichnungsdifferenz von Kabeln mit steifen und solchen mit flexiblen Leitern entfällt ganz.

Als weitere wichtige Vereinheitlichung setzt die Norm 2005 für nummerierte Adern in Kabeln die tiefste Zahl zur Kennzeichnung des Neutralleiters fest.

Das bekannte Problem mit unterschiedlichen Nummern der Neutralleiter bei Zusammentreffen von mehradrigen Kabeln, wie es bei Kennzeichnung der Neutralleiter mit der höchsten Nummer üblich war, ist jetzt vom Tisch.

In dem für Steckvorrichtungen zuständigen TK 238 wurde beschlossen, dass ab 1. Juli 2008 keine Industriesteckdosen nach alter schweizerischer Norm mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird die eine oder andere Elektrofachkraft und auch viele Anwender mit leichtem Bedauern, von den allseits bekannten Industriesteckvorrichtungen  J10, J15, J25, J40, und J75 usw. Abschied nehmen müssen. Sie entsprechen nicht den internationalen Normen.

Die neuen, weniger detaillierten Aussagen im Kapitel 1 über den Basis- und Fehlerschutz haben jedoch nicht minder Gewicht. 

Basisschutz 1.3.1.2.1          

Personen und Nutztiere müssen vor Gefahren geschützt werden, die beim Berühren aktiver Teile entstehen können. 

Fehlerschutz 1.3.1.2.2          

Personen und Nutztiere müssen vor Gefahren geschützt werden, die beim Berüh­ren von Körpern elektrischer Betriebsmittel im Falle eines Fehlers entstehen können.

Neue Begriffsbestimmungen

Beispiel :Abdeckung         

Ein Teil, durch das Schutz gegen direktes Berühren in allen üblichen Zugangs- oder Zugriffsrichtungen gewährt wird.

Sie teilen sich in harmonisierte und nationale Begriffsbestimmungen auf.

Vielleicht wundert sich die eine oder andere Elektrofachkraft über das Fehlen von älteren Begriffen wie z.B. „Schnur“ (Bügeleisenschnur), die nicht mehr zu finden sind.

Einige dieser älteren Bezeichnungen fehlen in der NIN 2005.

Die bekannte Darstellung und Bezeichnung der Leitungen und Betriebsmittel wurde gestrafft. Sehen Sie die neue, übersichtliche Skizze unter 2.2.1.69  „Benennung von Leitungen und Überstromunterbrechern“ unter den nationalen Begriffsbestimmungen zu finden.

Die Forderung der Fehlerstromschutzeinrichtungen war für Steckvorrichtungen ganz unterschiedlich geregelt. Ab NIN 2005 sind Bereiche wie z.B. feuchte und nasse Räume usw. mit oberer Nennstrombegrenzung für den Einsatz von Steckvorrichtungen alle gleich geregelt. In solchen Bereichen verlangt die NIN neu bei Steckvorrichtungen bis zu einem Nennstrom von 32A, Fehlerstromschutzeinrichtungen mit IDN  30mA.

Bereits in der NIN 2000 haben Wartungsschalter ein grösseres Gewicht erhalten. Die offen gehaltene Forderung, Wartungsschalter dort zu platzieren, wo die Wartung von Maschinen/Geräten ein Verletzungsrisiko einschliesst, veranlasst im Zweifelsfall mit Sicherheit manche Elektrofachkraft immer Wartungsschalter zu montieren.

Soll in Gefahrensituationen, die Stromversorgung sofort unterbrochen werden, muss die Einrichtung zum Unterbrechen so angeordnet sein, dass sie leicht erkannt und schnell bedient werden kann.Ob diese Schalteinrichtung zudem abschliessbar sein muss, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Kleine Motoren, die nicht in feuergefährlichen Räumen betrieben werden, müssen bereits ab 0,5kW Nennleistung mit Überlastschutzorganen geschützt sein.

Die Regelung nach NIN 2005 lässt nur noch für Steckdosen T12, T13 und T15 bei Montagen in Gebäuden mit Kontrollperioden < 20 Jahren (NIV) eine Vorsicherung von 16A zu. Wird die gleiche Steckdose in Gebäuden mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren (NIV) montiert, darf sie nicht höher als 10A (LS 13A) vorgesichert werden.

Im Teil 5.2.3 sind verschiedene Verlegungsarten neu aufgeführt. Neu gilt für erdverlegte Leitungen die Referenzverlegeart „D“.

Schutzleiter - Abzweigstellen auf Leuchten die zu Steckdosen führen sind nicht mehr erlaubt ( Kapitel 5.2.6.2 ) Die korrekte Verbindung des Schutzleiters beim Schlaufen auf Leuchtenstellen, dürfte jeder Elektrofachkraft nicht unbekannt sein.

Jeder von einer SK abgehende Leiter soll im Allgemeinen auf einer separaten Anschlussklemme angeschlossen werden. Das gilt für die Polleiter, aber natürlich noch in verstärktem Mass für abgehende Neutral- und Schutzleiter.

Die Montagehöhen von Überstromunterbrechern und weiteren in einer SK eingebauten Betriebsmitteln wird neu festgelegt auf 0,4m bis max. 2,0m.

Für lösbare Neutralleiterverbindungen dürfen auf Sammelschienen Pressmuttern eingesetzt werden. (5.3.9.2.2.12.2)

Für Laien zugängliche SK’s haben sowohl aussen für die Schutzkasten, wie auch innen für die Abdeckungen dem Schutzgrad IP 2XC (geschützt gegen Werkzeug 2.5mm) zu entsprechen. Maximale Öffnungsgrösse gilt demzufolge 12mm.

 

01.01.2000

 

Datum: Verweis: Text: NIN - 2010 Ersatz von:
01.01.2010 Wichtigste Neuerungen

der NIN 2010

 
3.1.4 Die Aufteilung der Stromkreise muss für jede Anlage gebrauchstauglich in mehrere Stromkreise unterteilt werden. Dies gilt sinngemäss mit oder ohne Fehlerstromschutzeinrichtungen.

Das Kapitel 4.7 <Anwendung der Schutzmassnahmen> wurde in das Kapitel 4.1 integriert.

4.1.1.3.2 Eine automatische Abschaltung im Fehlerfall wird für sämtliche Endstromkreise ≤ 32 A mit einer Abschaltzeit von ≤ 0.4 s gefordert und bei freizügig verwendbaren Steckdosen ≤ 32 A zusätzlich eine Fehlerstromschutzeinrichtung RCD 30mA. Für Verteilerstromkreise > 32 A beträgt die Abschaltzeit max. 5 s.

4.2.2 In Bezug zur Anordnung von SK hinsichtlich der Brandgefahr, können die Auskleidungen von brennbaren Gebäudeteilen neu mit nichtbrennbaren- oder schwerbrennbaren Materialen ausgeführt werden, sofern sie nicht im Bereich von Fluchtwegen angebracht sind. Ansonsten muss nichtbrennbares und wärmeisolierendes Material (EI 30) verwendet werden.

4.8.2.2.7 Neue Blitzschutzklassenunterteilung in Klasse I, II und III. Blitzschutzanlagen sind neu mit der englischen Abkürzung LPS tituliert.

5.1.2.1 Steckdosen dürfen generell nicht mehr über ihren Nennstrom vorgesichert werden. Ausnahme sind Steckdosen Modelle T12, T13 oder T15 mit 13A. Sinngemäss gilt diese Forderung auch für Schalter, ausser die Last des Verbrauchers ist bekannt. (Beispiel: Beleuchtungen, Abluftventilatoren, Storenantriebe usw.

5.1.2.1.7 Steckdosen T12 im Arbeitsbereich von Haushaltküchen sind nicht mehr erlaubt. Steckdosen T13 müssen überall in Arbeitsstätten angebracht werden. Beispiel: Büros, Empfang von Praxen usw. Zudem dürfen nach dem 31. Dezember 2016 keine Steckdosen T12 mehr in Verkehr gebracht werden. Die Ausnahme, dass Steckdosen mit einem RCD Schutz 10mA ohne Schutzkragen verwendet werden dürfen, entfällt. Teilisolierte Steckerstifte sind nach dem 31. Dezember 2012 obligatorisch.

5.1.4.3 Die blaue Farbe von Neutralleitern darf für keine anderen Zwecke verwendet werden und muss auf der ganzen Länge blau gekennzeichnet sein. Analog gilt diese Forderung auch für PEN und PE Leiter mit der Farbe gelb/grün. Ausnahmen sind nummerierte Kabel ≥ 6 Leiter mit der tiefsten Zahl, welche an den Enden blau gekennzeichnet werden dürfen. Diese Ausnahme gilt nicht für den Schutzleiter in mehradrigen Leitungen. Einadrige Kabel oder Aderleitungen welche nicht in grün/gelber oder blauer Isolierung erhältlich sind, (≥ 25 mm2) dürfen dieselbe Farbe aufweisen, wenn alle Leiterenden der N-, PE und PEN-Leiter eine entsprechende Farbmarkierung aufweisen.

5.3.1.3 Fehlerstromschutzeinrichtungen des Typs AC anstelle A oder B sind in Deutschland und der Schweiz nicht zugelassen. Zudem dürfen bei RCD Schalter des Typs B keine RCD Schalter des Typs A vorgeschaltet werden.

5.3.4 Überspannungs-Schutzeinrichtungen werden mit der Abkürzung SPDs bezeichnet. Die Auswahl und Errichtung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen in Anlagen von Gebäuden sind in diesem Kapitel erläutert.

5.3.9 Die minimale Höhe für die Anordnung von Betriebsmitteln in SK von 40 cm ist entfallen. Die obere grenze ist nach wie vor bei ≤ 2 m.

5.4 Neue Begriffe von Erdung und Schutzleiter sind: Der Schutz-Potenzialausgleichsleiter ist definitionsgemäss auch ein Schutzleiter. Der Erdungsleiter (Schutzerdungsleiter). Die Haupterdungsschiene.

5.4.2.2.1.1 Die gebräuchlichsten Werkstoffe und Mindestabmessungen für Erder unter der Berücksichtigung von Korrosion und mechanischer Festigkeit, sind neu in Tabellen zusammen gefasst.

5.5.9 Neues Kapitel <Leuchten und Beleuchtungsanlagen> 7.14 für Beleuchtungsanlagen im Freien und 7.15 für Kleinspannungs-Beleuchtungsanlagen. Allgemeine Anforderungen; Schutz gegen thermische Auswirkungen; Anschluss an die feste Installation; Befestigung der Leuchte; Durchgangsverdrahtung von Leuchten; unabhängige Lampenbetriebsgeräte (Vorschaltgeräte); Kompensationskondensatoren; Schutz gegen elektrischen Schlag bei Ausstellungsständen für Leuchten; Stroboskopischer Effekt.

6.0 Definitionen der Erstprüfung und Wiederholungsprüfung (periodische Kontrolle) Sichtprüfung, Auswahl der Leiter bezüglich Strombelastbarkeit und Spannungsfall.

6.1.3 Erproben und Messen. Messgeräte müssen regelmässig gewartet und kalibriert werden. Die Häufigkeit der Wartung und Kalibrierung richtet sich nach der Häufigkeit und der Art der Verwendung. Messgeräte müssen der EN 61557 entsprechen. Beschrieb von: Messung der Fehlerschleifenimpedanz; Prüfen der Kenndaten der zugeordneten Schutzeinrichtung; Spannungsfall; Isolationswiderstand von Fussböden und Wänden; Messung der Erderwiderstände; Messung des Erderwiderstandes mit Stromzangen.

6.1.3.10 Funktionsprüfung von: SK; Antriebe; Stelleinrichtungen und Verriegelungen; Not-Aus Vorrichtungen; Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs); Melde und Anzeigeeinrichtungen; Sicherheitsbeleuchtungen.

6.1.3.3 Isolationswiderstände sind für Neuanlagen wie folgt definiert: Messgleichspannungen SELV und PELV  ≥ 250V ≥ 0.5 Mohm; Allgemeine Anwendung Anlagen von 50V ≤ 500V ≥ 1.0 Mohm; Anlagen > 500V ≥ 1000V ≥ 1 Mohm. Die Messspannung darf bei Stromkreisen mit SPDs auf ≥ 250V reduziert werden.

6.1.3.6 Automatische Abschaltung und Prüfung des Spannungsfalls und erstellen des SiNa und M+P.

6.2 Wiederkehrende Prüfung gemäss Art. 36 NIV. Ausführliche Prüfung der Anlage. Sicherheit von Personen und Nutztieren. Schutz gegen Schäden am Eigentum durch Brand und Wärme. Häufigkeit gemäss Art. 32 NIV.

7.01 Erweiterungserklärungen in Bezug zur maximalen Höhe der Bereiche bis zur höchsten Wasserauslassstelle. Handtuchradiatore im Bereich 1 sind zulässig.

7.01.7.53 Neuer Unterabschnitt für Fussboden- und Deckenflächenheizungen in Badezimmern und Duschen.

7.02 Schwimmbecken und Springbrunnen mit Erweiterung: Springbrunnen; Zier-, Garten- oder Schwimmteiche; Planschbecken; speziell als Schwimmbäder eingerichtete Bereiche von natürlichen Gewässern, Seen von Kiesgruben, Küstenbereichen und ähnlichen Bereichen.

7.05 Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten. Der Anwendungsbereich wurde erweitert, z.B. Gewächshäuser, Lagerräume für Zierpflanzen etc. Begriffe sind definiert mit Beispielen für Intensivtierhaltung. Äussere Einflüsse beachten, z.B. Zugänglichkeit für Nutztiere etc. Stromversorgung für Sicherheitszwecke bei Intensivtierhaltung.

7.15 Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen. Schutzmassnahme SELV. Überstromschutz der SELV Stromkreise. Schutz gegen thermische Einflüsse. Mindestquerschnitte für Leitungen.

7.40 Aufbauten und Buden auf Jahrmärkten. Am Anfang der elektrischen Anlage muss ein RCD Schutz ≤ 300mA vorgeschaltet sein. Für Licht, Steckdosen und ortsveränderliche Betriebsmittel ≤ 32 A ≤ 30mA. Schutzart mindestens IP 44. In Leitungen dürfen Verbindungen nicht vorgesehen werden. Zusätzliche Bestimmungen für Leuchten und Lichterketten, Lampen in Schiessbuden, Scheinwerfer etc.

7.61 Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Erweitert mit Bestimmungen für gas- und staubexplosionsgefährdete Bereiche welche auch durch unabhängige Kontrollinstanzen kontrolliert werden dürfen. Auswahl der Betriebsmittel. Temperaturklassen für Betriebsmittel.

 

NIN 01.07.2005