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Von uns erhalten Sie den gesetzlich verlangten

Sicherheitsnachweis (SiNa gemäss NIV 2002)

von Ihren Niederspannungsinstallationen

in Wohnhäusern,

Gewerbebetrieben und Industrieanlagen

 

Unser Angebot:

•  Überprüfung von Niederspannungsinstallationen in Wohnhäusern, Gewerbebetrieben und Industrieanlagen.

•  Erstprüfungen (Schlusskontrollen) von neuen und erweiterten Anlagen.

•  Periodische Kontrollen nach Aufforderung durch die Netzbetreiberinnen.

•  Sicherheitsüberprüfungen bei Handänderungen oder Mieterwechseln.

•  Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen.

•  Wir erstellen für Sie den geforderten Sicherheitsnachweis und übergeben eine Kopie Ihrer Netzbetreiberin.

•  Bei allfälligen Sicherheitsmängeln verfassen wir einen Prüfbericht.

•  Auf Wunsch organisieren und überwachen wir die nötigen Instandstellungsarbeiten.

Ihr Gewinn:

• Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung durch kompetente und zuverlässige Sicherheitsberater, das Fundament zufrieden betreuter Kunden.

•  Sie sind über den Zustand ihrer elektrischen Installationen informiert und verfügen über einen Sicherheitsnachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.

•  Fehler und Mängel werden rechtzeitig erkannt um sie fristgemäss beseitigen zu können.

•  Als gewissenhaften Partner machen Sie uns mit Ihren Wünschen vertraut. Rufen Sie uns an.

Unser Kontakt:

•  Telefon: 056.245.56.07     • Telefax: 056.245.56.08     • Mobile: 079.475.75.44    

 

Häufig gestellte Frage: Warum kostet das Prüfen von Einfamilienhaus zwischen 300.- bis 320.- Franken? Wie setzt sich die Kalkulation zusammen?

•  Der Preis beinhaltet das eröffnen des Auftrags. Das heisst, dass vor einem Besuch das Anlagendatenblatt und der Ort der Installation vorbereitet werden muss.

•  Der Preis beinhaltet die Wegzeit inkl. Fahrzeugkosten. (Hin- und Rückfahrt)

•  Der Preis beinhaltet die Sicherheitskontrolle, Beratung von Kunden über seine Anlage.

•  Der Preis beinhaltet den Prüfbericht/Sicherheitsnachweis/Mess- und Prüfprotokoll.

•  Der Preis beinhaltet den Auftragsabschluss und den Versand der Dokumente an die Verteiler.

•  Kontrollorgane sind nachweislich verpflichtet, sich jährlich- weiter zu Bilden, in den Berufsbildungsfond den gesetzlich verlangten Beitrag einzuzahlen- und werden alle 5 Jahre kostenpflichtig vom ESTI geprüft.

•  Sämtliche Messgeräte müssen immer wieder periodisch kalibriert werden.

 Wir garantieren Ihnen jetzt schon pragmatisch, gut abgefasste Berichte, welche Ihnen Folgekosten von ihrem Installateur ersparen!

 

 Richtpreise 2012 von Sicherheitsprüfungen elektrischer Niederspannungsinstallationen     (Rabatte sind bei Pauschalen möglich)

Objekte

 

 

Nur bei unabdingbarer Nachprüfung für Sicherheitsnachweise bzw. grossen Schadensbildern wird ein Zuschlag erhoben.

Einfamilienhaus mit normaler Technik bei Aktionsradius ≤10km Fr. ≤ 315.- Inkl. Meldepapiere. SiNa und M+P
Einfamilienhaus mit erhöhter Technik (Villen, Schwimmbad usw.) Fr. ≤ 355.- Inkl. Meldepapiere. SiNa und M+P
Zweifamilienhaus Fr. ≤ 396.- Inkl. Meldepapiere. SiNa und M+P
Dreifamilienhaus Fr. Aufwand- Inkl. Meldepapiere. SiNa und M+P
Folgende Objekte werden in der Regel im Aufwand überprüft.     Inkl. Meldepapiere. SiNa und M+P
Einfamilienhaus mit Kleingewerbe Fr. Aufwand Inkl. Meldepapiere. SiNa und M+P
Landwirtschaftsbetrieb mit Wohnung Fr. Aufwand Inkl. Meldepapiere. SiNa und M+P
Landwirtschaftsbetrieb mit zwei Wohnungen Fr. Aufwand Inkl. Meldepapiere. SiNa und M+P
Gewerbliche Anlagen bis Grossindustrie Fr. Aufwand Inkl. Meldepapiere. SiNa und M+P
Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen      
Grundgebühr  Fr. 245.-  
Pro Wohneinheit mit Sicherheitsnachweis pro Zählerstromkreis (inkl. gem. Mängelliste) Fr. 112.- Inkl. Meldepapiere. SiNa und M+P
Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen      
Grundgebühr  Fr. 275.-  
Pro Wohneinheit mit Sicherheitsnachweis pro Zählerstromkreis Fr. 152.- Inkl. Meldepapiere. SiNa und M+P
     
Separate Arbeitsgänge zusätzlich (z.B. kein Zugang) Fr. 135.-  
       
Die Richtpreise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer

Für aufwändige Anlagen erstellen wir Ihnen gerne eine verbindliche Offerte. Rabatte werden gewährt, falls das Verhältnis Aufwand zur Pauschale stark abweicht.

Allfällige Nachkontrollen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Nach erfolgtem Zahlungseingang senden wir eine Kopie des Sicherheitsnachweises der Netzbetreiberin zur Registratur. Der Eigentümerin wird das Original des Sicherheitsnachweises zugestellt. Das Dokument soll vorzugsweise bei der Anlage aufbewahrt werden. (Sicherungsverteilung)

Änderungen der Richtpreise bleiben vorbehalten.

 
Rechtsmittel: NIV vom 7. November 2001, Inkraftsetzung 1. Januar 2002

Download des Verordnungstextes   

Verordnung über Niederspannungsinstallationen:

Verantwortung für Kontrollen trägt nun der Eigentümer

Der Bundesrat hat die Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen

(NIV) verabschiedet. Sie ersetzt die Vorschriften von 1989 und passt die Kontrolle der

Niederspannungsinstallationen den geänderten Rahmenbedingungen der Elektrizitätsversorgung an. Die neue Verordnung tritt auf den 1. Januar 2002 in Kraft.

Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen ein erstes Mal bei der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen ist neu der Eigentümer der Installation. Dieser wird vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach den Regeln der Technik erstellt und gewartet wird. Auf Grund der Aufforderung muss der Eigentümer eine Fachperson seines Vertrauens mit der Kontrolle und lnstandstellung seiner Installationen beauftragen. Sobald diese den guten Zustand der Installation bestätigt, kann er gegenüber dem EVU den verlangten Sicherheitsnachweis abgeben. Die EVU und das Eidgenössische Starkstrominspektorat sorgen künftig in erster Linie für die Durchsetzung der Kontrollen durch die Eigentümer und kontrollieren nur noch in Ausnahmefällen selber.

Die neue Verordnung bedeutet vor allem für die Eigentümer von Installationen eine Umstellung gegenüber der bisherigen Praxis in Bezug auf die Kontrolle der Installationen. Sie dürfen sich künftig nicht mehr darauf verlassen, dass die EVU weiterhin von sich aus die Installationen kontrollieren, sondern müssen selber aktiv werden. Sie können andererseits auf die Unterstützung der Elektrokontrolleure zählen, die ihnen als Fachleute im Bereich elektrische Sicherheit für die lnstallationskontrolle zur Verfügung stehen.

Bern, 7. November 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskünfte: Werner Gander, Bundesamt für Energie, Tel. 031/322 56 27)